+++ Samstag, den 16. Oktober 2010 in der Stadthalle Balingen: Denkanstöße 2010 “Ethik, Moral und Neue Werte in Wirtschaft und Gesellschaft“ +++
Empfehlung Suche
News
News
Vorträge
Der Verein
Publikationen
Philosophy (PME)
Ethische Zertifizierung
Mitgliederbereich
Presse
Partner
Links
Haftungsausschluss
Impressum
Kontakt
Pressearchiv
Pressemitteilung des Ethikverbandes der Deutschen Wirtschaft e.V. zur Forderung nach einem Ethikkodex für Betriebsräte
 

Ethik-Standards für Betriebsräte sind sinnvoll
Betriebsräte sollten wie jeder andere Mitarbeiter eines Unternehmens ethischen Standards gehorchen. Das ist selbstverständlich. Ethisches Wissen ist ebenso erforderlich, damit Kenntnis über Kriterien vorliegt, die im Unternemen gelten und eingehalten werden sollen. Ein Ethik-Kodex, der sich an der Arbeit der Betriebsräte orientiert ist sinnvoll. Für den EVW ist es selbstverständlich dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie deren Vertreter regelmäßig Rechenschaft darüber ablegen müssten, ob sie im Sinne eines Ethik-Kodex gehandelt haben.

Es gibt bereits Ethik-Codizees für Gewerkschaften und Betriebsräte
Die Forderung nach nach Ethik-Codizees wird von einigen Gewerkschaften bereits erfüllt. So hat die IG BCE sich bereits 2008 auf einen Ethik-Kodex verständigt. Ebenfalls werden in vielen Unternehmen Betriebsräte auch in ethischen Fragen geschult.

Die Veröffentlichung von Aufwendungen für Betriebsräte ist ebenso unsinnig wie die Veröffentlichung von Vorstandsbezügen
Weder die Veröffentlichung der Bezüge von Vorständen, noch die Veröffentlichung der Aufwendungen für Betriebsräte sagen etwas über die Qualität der geleisteten Arbeit aus. Die im Code of Corporate Governance vorgeschlagene Veröffentlichung der Vorstandsbezüge sollte vor übermäßigen Bezügen des Managements schützen. Eine Forderung nach Veröffentlichung der Betriebsratsaufwendungen unterstellt implizite identische Verhältnisse. Die Verhältnismäßigkeit der Aufwendungen ist jedoch zwischen BR und Unternehmen sachlich einwandfrei geregelt. Herr Brüderle sollte mit seiner Forderung nicht den gleichen Fehler machen, der schon bei der Veröffentlichungspflicht der Vorstandsbezüge gemacht wurde.

Die Anforderungen an Betriebsräte sind andere, als die Anforderungen an das Management.
Betriebsräte auf die identischen Kodizees zu verplichten, wie Manager, würde bedeuten, dass das Anforderungsprofil identisch ist. Das ist jedoch nicht der Fall. Gleichzeitig ist anzumerken, dass in den Gesamtaufwendungen für Betriebsräte deren Bezüge nicht erkennbar sind. Er erscheint etwas unsinnig, eine ethisch richtige Forderung mit falschen Schwerpunkten zu untermauern.

Ulf D. Posé
(Präsident)